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   VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10.KO   

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VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10.KO (https://dejure.org/2011,40399)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23.02.2011 - 5 K 1319/10.KO (https://dejure.org/2011,40399)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 5 K 1319/10.KO (https://dejure.org/2011,40399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Assistenz während der Berufsausbildung - Berufsschulbesuch - Zuständigkeit der Agentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG München, 28.04.2009 - S 50 SO 399/06

    Leistungspflicht der Agentur für Arbeit zur Kostenübernahme für eine

    Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10
    Danach bestehen zu Überzeugung der Kammer keine Zweifel daran, dass die Berufsschule als zwingender Bestandteil der Berufsausbildung i. S. d. § 60 Abs. 1 SGB III und des § 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX auch hinsichtlich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit dem betrieblichen Teil der Ausbildung gleichzusetzen ist, für den die Beklagte - insoweit auch nach eigenem Vortrag - zuständiger Rehabilitationsträger ist ( vgl. auch SG München, Urteil vom 28.04.2009 - S 50 SO 399/06 - unveröffentlicht).

    Denn ausweislich des § 33 Abs. 8 Satz 1 SGB IX umfassen die dort aufgezählten Leistungen mit den entsprechenden Folgeregelungen (Satz 2) nur solche nach § 33 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 6 SGB IX , während hier eine Leistung nach § 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX gewährt wurde ( vgl. dazu SG München, Urteil vom 28.04.2009 - S 50 SO 399/06 - unveröffentlicht).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10
    Dabei sperrt die Regelung in § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX nicht etwa andere Erstattungsansprüche, die grundsätzlich unberührt bleiben ( vgl. BSG ; Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10
    b) Die in § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX geregelte Zuständigkeit erstreckt sich im Außenverhältnis (behinderter Mensch/ Rehabilitationsträger) auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (vgl auch BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, jeweils RdNr 13 ff mwN) .
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10
    Dies ist vorliegend der Anspruch auf vorläufige Leistung gegen das Integrationsamt nach § 102 Abs. 6 Satz 3 SGB IX , für den der allgemeine Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet ist ( vgl. BVerwG , Urteil vom 12.09.1991 - 5 C 52.88 - Rz. 10; noch zum SchwbG ).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 24.89

    Tatbestandswirkung ablehnender Sozialverwaltungsakte - Ermessen des

    Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10
    Dieser Erstattungsanspruch greift ausweislich des § 102 Abs. 5 Satz 2 SGB IX nicht nur ein, wenn ausschließlich die Beklagte für die Leistungsgewährung zuständig war und der Kläger die Leistung lediglich vorläufig erbracht hat, sondern auch dann, wenn neben der Beklagten auch der Kläger im Rahmen der begleitenden Hilfe zuständig war ( vgl. BVerwG , Urteil vom 26.09.1991- 5 C 24/89 - Rz. 12; VGH München, Urteil vom 15.06.2007 - 12 BV 05.2577 - Rz. 28; jeweils zum SchwbG ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 12 A 10701/04

    Kreis muss für Integrationshelfer aufkommen

    Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10
    Aus dem Schulgesetz selbst lässt sich in Anlehnung an die Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.07.2004 - 12 A 10701/04. OVG ) kein Anspruch auf besonderes Unterstützungspersonal (dort: Integrationshelfer) oder die Übernahme der hierzu erforderlichen Kosten herleiten.
  • VGH Bayern, 15.06.2007 - 12 BV 05.2577

    Schwerbehindertenrecht; Erstattungsanspruch des Trägers der Hauptfürsorgestelle

    Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10
    Dieser Erstattungsanspruch greift ausweislich des § 102 Abs. 5 Satz 2 SGB IX nicht nur ein, wenn ausschließlich die Beklagte für die Leistungsgewährung zuständig war und der Kläger die Leistung lediglich vorläufig erbracht hat, sondern auch dann, wenn neben der Beklagten auch der Kläger im Rahmen der begleitenden Hilfe zuständig war ( vgl. BVerwG , Urteil vom 26.09.1991- 5 C 24/89 - Rz. 12; VGH München, Urteil vom 15.06.2007 - 12 BV 05.2577 - Rz. 28; jeweils zum SchwbG ).
  • LSG Hamburg, 15.02.2012 - L 2 AL 6/10
    Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts ergibt sich der geltend gemachte Erstattungsanspruch allerdings nicht aus § 33 Abs. 8 S. 3 i.V.m. S. 1 Nr. 3 SGB IX in der hier maßgeblichen Fassung vom 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046), weil sich diese Vorschriften ausschließlich auf die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz für schwer behinderte Menschen als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes beziehen, die zu den in § 33 Abs. 3 Nrn. 1 und 6 SGB IX genannten Teilhabeleistungen gehören, während die vorliegend erbrachte Leistung der Gestellung eines Gebärdensprachdolmetschers für den Berufsschulunterricht im Rahmen einer dualen Ausbildung eine Leistung nach § 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX (berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden) darstellt (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, aaO; Verwaltungsgericht (VG) Koblenz, Urteil vom 23.02.2011 - 5 K 1319/10.KO, Behindertenrecht 2011, 218; bezogen auf anderweitige Assistenzleistungen während des Berufsschulunterrichts: SG München, Urteil vom 28.04.2009 - S 50 SO 399/06, nv).
  • VG Münster, 26.11.2013 - 6 K 611/11

    Zuständigkeitsklärung der Leistungsträger für die Kostenübernahme der personellen

    vgl. VG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2011 - 5 K 1319/10.KO - unter Berufung auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 12. September 1991 - 5 C 52.88 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 7 A 10405/11 -, zitiert nach Juris.
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